Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. Definition der Europäischen Kommission) der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Oberösterreich. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen des Innovationsnetzwerkes Oberösterreich.
Ist die Einreichung für Unternehmen jederzeit offen?
Die Einreichung für Unternehmen ist jederzeit offen, eine Antragstellung in der ersten Jahreshälfte wird aufgrund des begrenzten Förder-Kontingents empfohlen.
Wie oft kann diese Förderung in Anspruch genommen werden?
Diese Förderung darf pro Unternehmen nur einmal in Anspruch genommen werden.
Seit wann gibt es dieses Förderprogramm?
Das Förderprogramm des Landes OÖ besteht seit 1998.
Wieviele Projekte werden pro Jahr gefördert?
Rund 10 Projekte werden pro Jahr gefördert.
Wie hoch ist die max. Fördersumme pro Unternehmen?
Pro Unternehmen kann eine max. Fördersumme von EUR 39.350,-- ausgeschüttet werden.
Was wird gefördert?
Die Personalkosten der Innovationsassistentin/des Innovationsassistenten (50 % im ersten und 25 % im zweiten Projektjahr; Förderung von max. EUR 2.000,-- brutto) sowie die Kosten der externen Beraterin/des externen Beraters (100 %, bis zu 13 Beratertage; Förderung von max. EUR 950,--/Tag).
Wie lange soll das beantragte Projekt dauern?
Im Projektantrag wird ein Innovationsprojekt für 2 Jahre definiert.
Kann man als UnternehmerIn die Innovationsassistentin/den Innovationsassistenten bzw. die Beraterin/den Berater selbst auswählen?
Die Auswahl der Innovationsassistentin/des Innovationsassistenten sowie die Auswahl der externen Beraterin/des externen Beraters obliegen dem Unternehmen. CATT unterstützt gerne bei der Suche und stellt bei Förderzusage einen BewerberInnen- sowie BeraterInnen-Pool zur Verfügung.
InnovationsassistenInnen dürfen in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis zur FirmeneigentümerIn bzw. zur Geschäftsleitung des Unternehmens stehen. Nicht förderungswürdig sind Beschäftigungsverhältnisse mit HochschulabsolventInnen, die gleichzeitig AnteilseignerIn des zu fördernden Unternehmens oder eines verbundenen Unternehmens sind.
Ist der Verbleib der Innovationsassistentin/des Innovationsassistenten nach Projektabschluss erwünscht?
Nach erfolgreichem Projektabschluss ist der Verbleib der Innovationsassistentin/des Innovationsassistenten im Unternehmen erwünscht. Über 70 % der InnovationsassistentInnen nehmen im Regelfall danach eine zentrale und/oder leitende Position im Unternehmen ein.
Was muss ich erfüllen, um mich als InnovationsassistentIn bewerben zu können?
Als InnovationsassistentInnen können sich JungabsolventInnen (Studienabschluss liegt max. 1 Jahr zurück) von Universitäten oder Fachhochschulen bewerben bzw. Studierende, deren Abschluss innerhalb der nächsten Monate erfolgen wird (in diesem Fall muss jedoch gewährleistet sein, dass eine Vollzeit-Anstellung im Betrieb möglich ist und die Projekttätigkeit den Studienerfolg nicht beeinträchtigt bzw. verzögert).
In § 3 der geltenden Richtlinie ist u.a. festgelegt, dass es sich beim Personenkreis der InnovationsassistentInnen um "JungabsolventInnen aus technischen bzw. wirtschaftswissenschaflichen Studienrichtungen" handeln muss. Diese Festlegung trägt dem Bedarf der Zielgruppe (KMU der gewerblichen Wirtschaft) an überwiegend technisch oder betriebswirtschaftlichen innovativen Lösungen für definierte Problemstellungen Rechnung, ist jedoch nicht als absoluter Ausschließungsgrund für AbsolventInnen anderweitiger Studienrichtungen interpretierbar, sofern diese Personen aufgrund ihrer Gesamtqualifikation oder der Besonderheit der Problemstellung seitens des Programmmanagements und des Beirats als geeignet erachtet werden.
Welche akademischen Abschlüsse werden im Rahmen dieses Programms anerkannt?
Der gegenseitigen Anerkennung von universitärer Ausbildung und Fachhochschul-AbsolventInnen entsprechend, wurden die akademischen Graduierungen der jeweiligen Bereiche als gleichberechtigt eingestuft. Selbstverständlich gilt dies auch für Graduierungen nach universitären oder FH Bakkalaureats- bzw. Master-Studiengängen. Anderweitige Lehrgänge (MBA, MSc, akademische Lehrgänge udgl.) sind auf Basis der geltenden RL nicht als Grundlage für die Eignung zum InnovationsassistentInnen-Programm hinreichend.
Kann ich mich auch als InnovationsassistentIn bewerben, wenn ich bereits mehrere Jahre Berufserfahrung habe und berufsbegleitend erst einen akademischen Abschluss erreicht habe?
Sofern berufsbegleitend soeben ein akademischer Abschluss erreicht wurde und man sich im Zuge dessen beruflich verändern bzw. höher qualifizieren möchte, kann man sich als InnovationsassistentIn bewerben.
Ist die Bewerbung als InnovationsassistentIn jederzeit möglich?
Bewerbungen von JungakademikerInnen können jederzeit bei CATT eingereicht werden. Die Auswahl der InnovationsassistentInnen obliegt den Unternehmen, die eine Förderempfehlung erhalten haben.
Erhält man als InnovationsassistentIn einen unbefristeten Dienstvertrag?
InnovationsassistentInnen werden im Unternehmen unbefristet angestellt, da der Verbleib nach der zweijährigen Projektdauer erwünscht ist.
Was muss ich erfüllen, um mich als BeraterIn bewerben zu können?
Langjährige Erfahrung im Coaching und Management von Innovationsprozessen sowie entsprechende Referenzen sind Voraussetzung.
Ist die Bewerbung als BeraterIn jederzeit möglich?
Bewerbungen von BeraterInnen können jederzeit bei CATT eingereicht werden. Die Auswahl der BeraterInnen obliegt den Unternehmen, die eine Förderempfehlung erhalten haben.
Kann ein(e) BeraterIn mehrere InnovationsassistentInnen-Projekte gleichzeitig begleiten?
BeraterInnen können auch mehrere InnovationsassistentInnen-Projekte gleichzeitig begleiten.
Welche Inhalte werden im Rahmen der Zusatzausbildung abgewickelt?
Die Zusatzausbildung für InnovationsassistentInnen, die von CATT organisiert wird, gliedert sich in Grundmodule und in eine erweiterte Zusatzausbildung. In den Grundmodulen, die jeweils zu Projektstart abgehalten werden, werden die Themen „Teambildung und Konfliktmanagement“, „Projektmanagement“ und „Präsentations- und Moderationstechnik“ abgewickelt. In der erweiterten Zusatzausbildung, die erst nach der Grundausbildung angeboten wird (je 3 Module im Frühjahr jeden Jahres), werden für die Innovationsprojekte spezifische Themen wie z.B. Innovationsmanagement abgehalten.
Ist die angebotene Zusatzausbildung für InnovationsassistentInnen verpflichtend?
Die Grundmodule der Zusatzausbildung, die zu Projektstart abgewickelt werden, sind für alle InnovationsassistentInnen verpflichtend. Nicht zuletzt dient die Zusatzausbildung auch der Teambildung der InnovationsassitentInnen untereinander. Die Teilnahme an der angebotenen erweiterten Zusatzausbildung beruht auf freiwillliger Basis.
Wieviele Tage nimmt die Zusatzausbildung in Anspruch?
Die drei Grundmodule der Zusatzausbildung nehmen in Summe acht Tage in Anspruch. Diese werden im Rahmen von vier Monaten (Oktober – Jänner) – meist donnerstags/freitags bzw. freitags/samstags abgehalten. Die weiteren Module im Zuge der erweiterten Zusatzausbildung werden pro Modul im Rahmen von zwei Tagen, ebenfalls donnerstags/freitags bzw. freitags/samstags abgewickelt.
Fallen für die Zusatzausbildung Kosten für die Unternehmen an?
Die Kosten der Zusatzausbildung (TrainerInnen, Seminarräume, Unterlagen etc.) werden vom Programm getragen. Lediglich für die Reisekosten und Diäten der InnovationsassistentInnen müssen die Unternehmen aufkommen.