1. Förderungsbereich
Das Land Oberösterreich fördert auf Antrag Innovationsprojekte mit einer Laufzeit von zwei Jahren, die die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Dienstleistungen oder Organisationsstrukturen unter wesentlichem Technologiebezug zum Ziel haben. Diese Projekte sollen eine maßgebliche mittel- bis langfristige Bedeutung für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bzw. Sicherung der Arbeitsplätze am Standort Oberösterreich aufweisen.
2. Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. Definition der Europäischen Kommission) der gewerblichen Wirtschaft mit Firmensitz in Oberösterreich. Nicht antragsberechtigt sind Einrichtungen des Innovationsnetzwerkes Oberösterreich. Voraussetzung für eine Förderung ist die positive Entscheidung eines unabhängigen Programmbeirates (siehe Punkt 3) sowie die Einhaltung der "de-minimis“-Beihilfenregelung.
3. Antragstellung
Die CATT Innovation Management GmbH (CATT) ist der vom Land Oberösterreich mit der Abwicklung des Förderprogramms „InnovationsassistentenInnen/–beraterInnen für KMU“ beauftragte Programmträger. Alle Anträge sind vor Beginn des Innovationsprojektes und der Anstellung einer Innovationsassistentin/eines Innovationsassistenten schriftlich unter Verwendung des vom Programmträger aufgelegten Antragsformulars an diesen zu richten. Das Förderprogramm ist in Jahrgänge unterteilt, in denen die Abwicklung des Programms für alle geförderten KMU organisiert wird. Einreichungen sind grundsätzlich an keine Fristen gebunden. Geförderte Projekte müssen jedoch dem jeweils aktuellen Jahrgang zugeordnet werden, was zu einer Verschiebung des Förderungszeitraumes führen kann.
4. Beurteilung der Förderungsanträge
Dem Programmträger obliegt eine erste Evaluierung der eingelangten Anträge, die bei unzureichender Übereinstimmung mit den Förderungskriterien nicht in den weiteren Prozess zur Förderentscheidung eingebunden werden können. Die Förderungsentscheidung erfolgt durch einen unabhängigen Programmbeirat. Dieser Beirat tritt mindestens einmal pro Jahrgang auf Einberufung durch den Programmträger zusammen und empfiehlt auf Basis der Förderungskriterien (Punktebewertung nach Einzelkriterien mit zugeordneten Schwellenwerten) für den jeweiligen Jahrgang die am besten geeigneten Anträge zur Förderung. Insgesamt können pro Jahrgang rund 10 Unternehmen gefördert werden. Die zur Förderung empfohlenen Unternehmen erlangen die Förderfähigkeit durch die Anstellung einer Innovationsassistentin/eines Innovationsassistenten und Beauftragung einer Beraterin/eines Beraters (Teambildung). Für den Abschluss der Teambildung kann den Unternehmen vom Programmträger für die Organisation der Jahrgänge eine angemessene Frist gesetzt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
5. Art und Höhe der Förderung
Die Förderung der Unternehmen besteht aus einem Zuschuss zu den Gehaltskosten der Innovationsassistentin/des Innovationsassistenten für einen maximalen Zeitraum von 24 Monaten. Die Kosten für die Beraterin/den Berater wird bis zu einem Ausmaß von 13 Tagen übernommen. Für die förderbaren Kostensätze bestehen Obergrenzen. Der Programmträger kann die Förderung von der Erfüllung von Auflagen abhängig machen.